PIXELink, Autor bei Kaiser & Voigt Buchhaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG


10. Mai 2015by PIXELink

Laut Pressemitteilung vom 06.08.2014 hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.04.2014, VIII R 20/12 entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i.S. des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – dem Grunde nach – betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen sind.

Im Streitfall ging es um den Aufwand für einen 400 PS-starken Sportwagen, den ein selbstständig tätiger Tierarzt als Betriebsausgabe geltend gemacht hat. Es lag ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vor. Damit hat er die betriebliche Nutzung in sehr geringem Umfang von nur 20 Fahrten in drei Jahren nachgewiesen. Das Finanzamt hatte den als angemessen anzusehenden Aufwand für die betrieblichen Fahrten lediglich mit pauschal 1,00 Euro je gefahrenen Kilometer als angemessenen Aufwand angesetzt. Das Finanzgericht, das daraufhin angerufen wurde, hat 2,00 Euro je Kilometer angesetzt. Der BFH hat auf die Revision des Klägers die vorinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt.
Quelle: www.buchhalterseite.de



9. Mai 2015by PIXELink

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verpflichten Einzelhändler wie z. B. Apotheker, im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen.

Verwendet ein Einzelhändler, der in seinem Betrieb im allgemeinen Waren von geringem Wert an ihm der Person nach nicht bekannte Kunden über den Ladentisch gegen Barzahlung verkauft, eine PC-Kasse, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Verkäufen aufzeichnet und eine dauerhafte Speicherung ermöglicht, so sind die damit bewirkten Einzelaufzeichnungen auch zumutbar.

Die Finanzverwaltung ist in diesem Fall nach § 147 Abs. 6 AO im Rahmen einer Außenprüfung berechtigt, Zugriff auf die Kasseneinzeldaten zu nehmen.

Quelle: www.buchhalterseite.de
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 17.04.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.



26. November 2014by PIXELink

Für Entgeltforderungen bei Nicht-Verbrauchern wurde der Verzugszinssatz von 8 % auf 9 % über den Basiszinssatz angehoben und erstmals eine Mahnkostenpauschale von bis zu 40 Euro eingeführt. Die Änderungen des § 288 BGB ergeben sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und traten zum 29.07. in Kraft.

Der Verzugszinssatz für Verbraucher liegt jedoch weiterhin bei 5 % über den Basiszinssatz. Seit dem 1.1.2014 beträgt der Basiszinssatz -0,73 %.

Mehr zur Anhebung der Verzugszinsen und zur Mahnkostenpauschale im Beitrag von Müller, „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ im Forderungsmanagement – Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, BBK 18/2014 S. 870.
Quelle: www.buchhalterseite.de



26. November 2014by PIXELink

Der Bundesrat hat am 7.11.2014 die Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung verabschiedet, die ab dem 1.1.2015 in Kraft tritt.

Damit ergeben sich folgende Sachbezugswerte:

Freie Verpflegung (Monat): 229 €
Freie Unterkunft (Monat): 223 € (2014: 221 €)
Frühstück (Monat/Tag): 49 €/1,63 €
Mittag-/Abendessen (Monat/Tag): 90 €/3 €
Quelle. www.buchhalterseite.de



10. Mai 2014by PIXELink

Die Angaben zum Vorsteuerabzug aus einer ordnungsgemäßen Rechnung können auch durch Verweis auf andere Unterlagen hergestellt werden. Ein eindeutiger Verweis auf das betreffende Dokument ist ausreichend. Diese Unterlagen müssen der eigentlichen Rechnung nicht beigefügt werden. Damit bestätigt der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1994 erneut mit seinem aktuellen Urteil vom 16.01.2014, veröffentlicht am 09.04.2014. Im Urteilsfall wurde bezüglich der Leistungsbeschreibung auf den zugrunde liegenden Vertrag verwiesen, der der Rechnung nicht beigefügt war.

Quelle: BFH-Urteil vom 16.01.2014, veröffentlicht am 09.04.2014, V R 28/13



10. Mai 2014by PIXELink

Nach dem Urteil des BFH vom 06.02.2014 (veröffentlicht am 09.04.2014) entsteht ein steuerbarer Nutzungsvorteil als zu versteuernder Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug unentgeltlich oder verbilligt dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Der tatsächliche Umfang der Nutzung spielt dann keine Rolle mehr.
Dabei liegt jeweils eine Einzelentscheidung vor, die unter Würdigung der jeweiligen Umstände getroffen werden muss. Konkrete Fragen können nicht allgemein beantwortet werden, wie z. B. die Frage, ob ein mündliches Nutzungsverbot ausreichend sein kann oder die Frage, ob mehrere Pkw im Privatbereich zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Quelle: BFH-Urteil vom 6.2.2014, veröffentlicht am 9.4.2014, VI R 39/13



11. April 2014by PIXELink

Der BFH hat im Urteil vom 15.11.2013 klargestellt, dass Bußgelder, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer übernimmt, grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Dies gilt auch dann, wenn eine Spedition wegen Überschreiten der Lenkzeiten die festgesetzten Bußgelder bezahlt.

Im Urteilsfall sollte die Frage geprüft werden, inwieweit ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könnte und damit die Besteuerung außer Betracht bleiben kann. Ein eigenbetriebliches Interesse wird jedoch stets durch verbotswidriges Handeln überlagert.
Quelle: www.buchhalterseite.de



23. Februar 2014by PIXELink

Am 27.11.2013 veröffentlichte der BFH sein Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10), wonach ein Bauträger nicht mehr als Bauleistender anzusehen ist. Der BFH stellt fest, dass ein Bauträger lediglich bebaute Grundstücke liefert und damit nicht mit einem Generalunternehmer gleich gestellt werden kann. Ein Generalunternehmer erbringt Bauleistungen, auch wenn er diese von Subunternehmern letztlich ausführen lässt. Ist ein Bauträger sowohl als auch tätig, dann ist dieser hinsichtlich der jeweils ausgeführten Tätigkeit gesondert zu betrachten.

Hinweis:
Unternehmer, die als Bauträger fungieren, haben damit keine Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach § 13 b UStG mehr zu übernehmen.

Quelle: BFH-Urteil vom 22.08.2013, V R 37/10