Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen

10. Mai 2014by PIXELink

Nach dem Urteil des BFH vom 06.02.2014 (veröffentlicht am 09.04.2014) entsteht ein steuerbarer Nutzungsvorteil als zu versteuernder Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug unentgeltlich oder verbilligt dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Der tatsächliche Umfang der Nutzung spielt dann keine Rolle mehr.
Dabei liegt jeweils eine Einzelentscheidung vor, die unter Würdigung der jeweiligen Umstände getroffen werden muss. Konkrete Fragen können nicht allgemein beantwortet werden, wie z. B. die Frage, ob ein mündliches Nutzungsverbot ausreichend sein kann oder die Frage, ob mehrere Pkw im Privatbereich zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Quelle: BFH-Urteil vom 6.2.2014, veröffentlicht am 9.4.2014, VI R 39/13