Mai 2014 - Kaiser & Voigt Buchhaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG


10. Mai 2014by PIXELink

Die Angaben zum Vorsteuerabzug aus einer ordnungsgemäßen Rechnung können auch durch Verweis auf andere Unterlagen hergestellt werden. Ein eindeutiger Verweis auf das betreffende Dokument ist ausreichend. Diese Unterlagen müssen der eigentlichen Rechnung nicht beigefügt werden. Damit bestätigt der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 1994 erneut mit seinem aktuellen Urteil vom 16.01.2014, veröffentlicht am 09.04.2014. Im Urteilsfall wurde bezüglich der Leistungsbeschreibung auf den zugrunde liegenden Vertrag verwiesen, der der Rechnung nicht beigefügt war.

Quelle: BFH-Urteil vom 16.01.2014, veröffentlicht am 09.04.2014, V R 28/13



10. Mai 2014by PIXELink

Nach dem Urteil des BFH vom 06.02.2014 (veröffentlicht am 09.04.2014) entsteht ein steuerbarer Nutzungsvorteil als zu versteuernder Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug unentgeltlich oder verbilligt dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Der tatsächliche Umfang der Nutzung spielt dann keine Rolle mehr.
Dabei liegt jeweils eine Einzelentscheidung vor, die unter Würdigung der jeweiligen Umstände getroffen werden muss. Konkrete Fragen können nicht allgemein beantwortet werden, wie z. B. die Frage, ob ein mündliches Nutzungsverbot ausreichend sein kann oder die Frage, ob mehrere Pkw im Privatbereich zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Quelle: BFH-Urteil vom 6.2.2014, veröffentlicht am 9.4.2014, VI R 39/13