Für Entgeltforderungen bei Nicht-Verbrauchern wurde der Verzugszinssatz von 8 % auf 9 % über den Basiszinssatz angehoben und erstmals eine Mahnkostenpauschale von bis zu 40 Euro eingeführt. Die Änderungen des § 288 BGB ergeben sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und traten zum 29.07. in Kraft.
Der Verzugszinssatz für Verbraucher liegt jedoch weiterhin bei 5 % über den Basiszinssatz. Seit dem 1.1.2014 beträgt der Basiszinssatz -0,73 %.
Mehr zur Anhebung der Verzugszinsen und zur Mahnkostenpauschale im Beitrag von Müller, „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ im Forderungsmanagement – Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, BBK 18/2014 S. 870.
Quelle: www.buchhalterseite.de