November 2014 - Kaiser & Voigt Buchhaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG


26. November 2014by PIXELink

Für Entgeltforderungen bei Nicht-Verbrauchern wurde der Verzugszinssatz von 8 % auf 9 % über den Basiszinssatz angehoben und erstmals eine Mahnkostenpauschale von bis zu 40 Euro eingeführt. Die Änderungen des § 288 BGB ergeben sich aus dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und traten zum 29.07. in Kraft.

Der Verzugszinssatz für Verbraucher liegt jedoch weiterhin bei 5 % über den Basiszinssatz. Seit dem 1.1.2014 beträgt der Basiszinssatz -0,73 %.

Mehr zur Anhebung der Verzugszinsen und zur Mahnkostenpauschale im Beitrag von Müller, „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ im Forderungsmanagement – Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, BBK 18/2014 S. 870.
Quelle: www.buchhalterseite.de



26. November 2014by PIXELink

Der Bundesrat hat am 7.11.2014 die Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung verabschiedet, die ab dem 1.1.2015 in Kraft tritt.

Damit ergeben sich folgende Sachbezugswerte:

Freie Verpflegung (Monat): 229 €
Freie Unterkunft (Monat): 223 € (2014: 221 €)
Frühstück (Monat/Tag): 49 €/1,63 €
Mittag-/Abendessen (Monat/Tag): 90 €/3 €
Quelle. www.buchhalterseite.de