Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

10. Mai 2015by PIXELink

Laut Pressemitteilung vom 06.08.2014 hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.04.2014, VIII R 20/12 entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i.S. des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – dem Grunde nach – betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen sind.

Im Streitfall ging es um den Aufwand für einen 400 PS-starken Sportwagen, den ein selbstständig tätiger Tierarzt als Betriebsausgabe geltend gemacht hat. Es lag ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vor. Damit hat er die betriebliche Nutzung in sehr geringem Umfang von nur 20 Fahrten in drei Jahren nachgewiesen. Das Finanzamt hatte den als angemessen anzusehenden Aufwand für die betrieblichen Fahrten lediglich mit pauschal 1,00 Euro je gefahrenen Kilometer als angemessenen Aufwand angesetzt. Das Finanzgericht, das daraufhin angerufen wurde, hat 2,00 Euro je Kilometer angesetzt. Der BFH hat auf die Revision des Klägers die vorinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt.
Quelle: www.buchhalterseite.de