Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2016

Das BMF hat mit Schreiben vom 16.12.2015 die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben:

GewerbezweigJahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatzvoller Steuersatzinsgesamt
Bäckerei1.199 €404 €1.603 €
Fleischerei930 €835 €1.765 €
Gaststätten m. Abg. von kalten Speisen1.172 €983 €2.155 €
Gaststätten m. Abg. von kalten u. warmen Speisen1.616 €1.764 €3.380 €
Getränkeeinzelhandel95 €297 €392 €
Café und Konditorei1.158 €647 €1.805 €
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)647 €68 €715 €
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)1.320 €754 €2.074 €
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)297 €216 €513 €

 

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse zu.

Bei Kindern vom 2. bis 12. Lebensjahr darf der halbe Wert angesetzt werden. Bei gemischten Betrieben wie Bäckerei und Konditorei ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag anzusetzen.

Quelle. www.buchhalterseite.de